FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über Kfz-Gutachten, Kosten und Schadensregulierung wissen müssen — verständlich beantwortet.

Ein Kfz-Unfallgutachten stellt sicher, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug professionell erfasst und bewertet wird. Damit machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend — inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und möglicher Folgekosten wie Nutzungsausfall.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kfz-Gutachter. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten damit im Normalfall kostenfrei.

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Unfallverursacher haben in der Regel maximal 7 Tage Zeit, den Schaden ihrer Versicherung zu melden. Geschädigte haben oft bis zu 2 Wochen, um den Schaden bei der gegnerischen Versicherung einzureichen. Ein professionelles Gutachten beschleunigt den gesamten Prozess.

Für eine präzise Schadensbewertung benötigen wir: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), falls vorhanden den Unfallbericht mit Fotos, das Kennzeichen des Unfallverursachers, Datum und Uhrzeit des Unfalls, Name und Anschrift der gegnerischen Versicherung, falls bekannt die Schadennummer sowie Hinweise zu Vor- und Altschäden und das Scheckheft.

Die Schadensbegutachtung vor Ort dauert in der Regel nur 15 bis 30 Minuten — abhängig vom Umfang des Schadens. Das fertige Gutachten erhalten Sie schnellstmöglich im Anschluss.

Ja. Nach § 249 BGB können Sie sich die Schadenssumme per fiktiver Abrechnung auszahlen lassen — auch ohne die Reparatur durchführen zu lassen. Beachten Sie: Die Mehrwertsteuer wird in diesem Fall nicht erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu kürzen. Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten.

Verständigen Sie umgehend die Polizei. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Entschädigung über die Verkehrsopferhilfe beantragen. Ein Kfz-Gutachten dokumentiert den Schaden und sichert Ihre Ansprüche.

Ein Kurzgutachten eignet sich für kleinere Schäden als einfache Schadensbewertung für die Versicherung. Ein Vollgutachten enthält eine detaillierte Analyse mit umfassender Beweissicherung — notwendig bei größeren Schäden, Wertminderung oder strittigen Fällen.

Nach einem Unfall verliert ein Fahrzeug oft an Wert — selbst nach fachgerechter Reparatur. Diese merkantile Wertminderung wird im Gutachten berechnet und kann gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

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